Der ESV Wolfenbüttel 1949 e.V. hat sich entschieden, die in die Jahre gekommene Flutlichtanlage des B-Platzes auf LED-Beleuchtung umzustellen.
Neben der immer schwieriger werdenden Ersatzbeschaffung bei defekten Leuchtmitteln, war es vor allem der nicht mehr zeitgemäße hohe Stromverbrauch (der mehrfach zu kurzfristigen Stromversorgungsunterbrechungen auf dem Platz und im Vereinsheim wegen Netzüberlastungen führte), der den Vorstand antrieb.
Die deshalb geplante Umstellung wirkt sich aufgrund der erwarteten ca. 40%igen Einsparung beim Stromverbrauch zukünftig nicht nur aus Umweltaspekten sehr positiv aus, es wird auch eine spürbare Kostenentlastung bei der jährlichen Stromrechnung des Vereins erwartet.
Ein sehr angenehmer Nebeneffekt wird die deutlich verbesserte Ausleuchtung des Platzes sein; darüber hinaus besteht zukünftig zusätzlich die Möglichkeit, die Intensität der Ausleuchtung zu regeln bzw. anzupassen.
Bei der Prüfung nach Zuschüssen wurden nicht nur die Fördertöpfe des Landkreises Wolfenbüttel und der Stadt Wolfenbüttel angezapft; im Bundesministerum für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der dort beheimateten Nationale Klimainitiative (NKI) sowie der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH finden sich die Partner, die den großen Teil der Umstellungskosten fördern.
Der Zuschlag für den Umbau wurde der Firma Lumosa GmbH, Aschmattstr. 8, 76532 Baden-Baden erteilt.
Angestrebt ist eine Fertigstellung bis zum 30.6.2022.
Das Förderkennzeichen lautet 67K17418.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen
In den Förderbedingungen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist festgelegt, dass auf die Förderung einzelner Projekte in öffentlichkeitswirksamer Form hinzuweisen ist.