Mitgliedsbeiträge Rückstände aus 2013 – Mahnungen

Der Unmut der anwesenden Mitglieder bei der JHV war kräftig zu spüren.

Die Beitragszahlung ist laut Satzung eine “Bringeschuld”. Für das Jahr 2013 fehlen noch einige Mitgliedsbeiträge. Beitragsrückstände aus dem Jahr 2013 sind bis zum 10. April 2014 zu zahlen. Da im letzten Jahr etliche Mahnungen geschrieben wurden, folgt in den nächsten Tagen nur noch eine Mahnung mit dem Zahlungsziel 10.04.2014. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt die Beiträge nicht eingegangen sein, werden die säumigen Mitglieder aus dem Verein ausgeschlossen, ein Mahnverfahren eingeleitet und ggf. eine gerichtliche Vollstreckung bestellt. Daneben wird ein sofortiges Spielverbot den Abteilungsleitern mitgeteilt und der Spieler für den Verein gesperrt.

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