Neue Beitragsordnung ab 01.01.2021

22.12.2020

Auf der Grundlage von Abschnitt II Ziffer 4 unserer Vereinssatzung wurde von der Mitgliederversammlung am 20. Februar 2020 eine geänderte Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet ich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.

Auszug aus der Beitragsordnung:

Grundsätzlich erfolgt die Zahlung der Mitgliedsbeiträge per Einzugsermächtigung. Mitglieder, die noch per Überweisung oder in bar bezahlen, zahlen aufgrund der dadurch verursachten erheblichen Mehrarbeit bei der Bearbeitung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € (Überweisung) bzw. 20 € (Barzahler) pro Jahr. Diese Gebühren sind mit der ersten Zahlung jeden Jahres fällig.

Darüber hinaus ist für jede Zahlungserinnerung bzw. Mahnung eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € zu zahlen, die zusammen mit der jeweiligen Beitragszahlung fällig wird.
Die Beiträge sind fällig bei vierteljährlicher Zahlung bis Ende des ersten Monats eines jeden Quartals,
bei halbjährlicher Zahlung zum 28. Februar und zum 31. August eines Kalenderjahrs.
Bei jährlicher Zahlung ist der Mitgliedsbeitrag jeweils bis zum 31. März eines Kalenderjahres fällig.

Der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:          ab 01.01.2021

                Mitgliedsbeitrag monatlicher BeitragJahresbeitragbei jährlicher Zahlung bis 31.03. *)
–     Jugendliche bis zur Vollendung des
      18. Lebensjahres
 6,00  Euro72,00 €66,00 €
Erwachsene nach Vollendung des
18. Lebensjahres
 12,00  Euro144,00 €132,00 €
Erwachsener mit Kind bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres 13,00  Euro156,00 €143,00 €
Familienbeitrag (Kinder bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres) 18,00  Euro216,00 €198,00 €
Ehepaare / Ehegemeinschaften 16,00  Euro192,00 €176,00 €
passive Mitglieder (nur auf Antrag) 6,00  Euro72,00 €66,00 €
Studenten, Azubi, Schüler, freiwilliges soziales Jahr (nur bei Vorlage der Bescheinigung) 6,00  Euro72,00  €66,00  €
Arbeitslose (nur auf Antrag) 6,00  Euro72,00  €66,00 €
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